Satzungsänderung eines gemeinnützigen Vereins wird erst mit Eintragung
im Vereinsregister wirksam23. November 2020
Ändert ein gemeinnütziger Verein seine Satzung, wird die
Satzungsänderung erst mit der Eintragung im Vereinsregister wirksam. Daher darf
erst auf den Zeitpunkt der Eintragung im Vereinsregister