Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld ab Januar 2021
geplant26. October 2020
Die Bundesregierung plant
Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld ab Januar 2021. Der dazu
vorgelegte Gesetzenzwurf „zur Beschäftigungssicherung infolge der
Covid-19-Pandemie“ (Beschäftigungssicherungsgesetz) wird am 28.10.2020 im
Bundestag behandelt.
Konkret sieht der Entwurf vor, die
Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten
Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) bis zum
31.12.2021 für
alle Beschäftigten zu verlängern, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum
31.3.2021
entstanden ist.
Die bestehenden befristeten
Hinzuverdienstregelungen sollen insoweit bis
31.12.2021
verlängert werden,, „als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten
Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei
bleibt“.
Zudem soll der Anreiz, Zeiten des
Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt
werden, „dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der
Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die
Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen
muss“, heißt es in dem Entwurf.
Hinweis: Das Gesetz muss
noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Es soll zum
1.1.2021 in Kraft
treten.
Bundestag online;
NWB