Beschränkung des Verlustausgleichs für Steuerstundungsmodelle18. July 2025
Verluste eines Steuerpflichtigen aus der Beteiligung an einem
Steuerstundungsmodell sind nach dem Gesetz nur eingeschränkt verrechenbar; denn
sie können nur mit positiven Einkünften aus demselben Steuerstundungsmodell
verrechnet werden, nicht aber mit anderen