12. November 2025
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD) hat sich in einer
sog. Kurzinformation zur lohnsteuerlichen Behandlung der Teilnahme des
Arbeitnehmers an einem „Firmenfitness-Programm“ des Arbeitgebers
geäußert.
Hintergrund: Zum
steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört nicht
