Aufwendungen für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen18. February 2025
Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind
auch dann keine außergewöhnlichen Belastungen, wenn die Mitgliedschaft
begründet worden ist, um im Fitnessstudio an einem ärztlich verordneten
Funktionstraining teilnehmen zu können.