Kein Spekulationsgewinn bei Verkauf einer Eigentumswohnung mit
häuslichem Arbeitszimmer29. September 2020
Der Verkauf einer Eigentumswohnung,
in der ein häusliches Arbeitszimmer beruflich genutzt wurde, führt innerhalb
der zehnjährigen Spekulationsfrist nicht zu einem Spekulationsgewinn, weil die
gesetzliche Ausnahme für eigengenutzte Immobilien