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Voraussetzungen für das Vertreterpauschale für 2020 geändert29. March 2021In einer Verordnung zum Einkommensteuergesetz ist festgehalten, dass Vertreter bei nicht selbständigen Einkünften 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch € 2.190,00 jährlich steuerlich geltend machen können.