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Verbraucherschutz – Kontenvergleich der BaFin15. January 2025

Am 15.1.2025 startet die
Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für die Suche nach dem passenden
Girokonto: Der BaFin-Kontenvergleich zeigt erstmals übersichtlich die Kosten
und Leistungen aller Girokonten für Privatpersonen in Deutschland. Damit
unterstützt die neue Website Verbraucher bei der eigenverantwortlichen
Entscheidung für ein Girokonto, das ihren Bedürfnissen entspricht. Hierauf
macht das BMF aufmerksam.

Hintergrund: Grundlage
des BaFin-Kontenvergleichs ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie. Sie schreibt
u.a. vor, dass jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union für Verbraucher einen
entgeltfreien Zugang zu einer privat oder staatlich betriebenen
Vergleichswebsite für Zahlungskonten sicherstellen muss. Im
Zahlungskontengesetz (ZKG) hat der Gesetzgeber die BaFin mit diesem wichtigen
Verbraucherschutz-Projekt beauftragt. Federführend waren dabei das BMF sowie
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV). Für den Aufbau und den Betrieb des
BaFin-Kontenvergleichs sind Zahlungsdienstleister wie Banken und Sparkassen,
Neo-Banken und FinTechs, die private Girokonten anbieten, gesetzlich
verpflichtet, Vergleichskriterien wie das monatliche Entgelt oder die Höhe des
Überziehungszinssatzes an die Finanzaufsicht zu melden.

Hierzu wird u.a.
weiter ausgeführt:

  • Wer ein
    Girokonto sucht, das zu den eigenen
    Bedürfnissen passt, kann ab sofort ein neues Informationsangebot der BaFin
    nutzen. Die Finanzaufsicht bietet erstmals in Deutschland eine Website mit
    einer aktuellen Übersicht aller verfügbaren Girokonten für
    Privatpersonen.

  • Insgesamt sind fast 6.900
    unterschiedliche Kontenmodelle von rund 1.100 Anbietern enthalten, mit
    Informationen wie monatliche Gebühren, Preise für Debit- und Kreditkarten sowie
    Haben- und Überziehungszinssätze.

  • Neben Girokonten führt der
    BaFin-Kontenvergleich sog. Basiskonten auf,
    die Banken seit 2016 anbieten müssen, sowie Kontenmodelle für Minderjährige,
    Auszubildende, Studierende oder Menschen in Rente. Um sich über die
    Einzelheiten zu informieren und das Konto schließlich zu eröffnen, müssen sich
    Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an den jeweiligen Kontoanbieter wenden.
    Die BaFin ist dabei nicht eingebunden.

Hinweis:Weiter Informationen zum
Thema hat das BMF auf seiner
Homepage
veröffentlicht.
Zum BaFin-Kontenvergleich
gelangen Sie hier.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung
des BMF, des BMUV sowie der BaFin v. 14.1.2025; NWB



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