Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen12. March 2024
Das BMF hat einen
Fragen-Antworten-Katalog zur steuerlichen Förderung energetischer
Gebäudesanierungen veröffentlicht, der sich an Hauseigentümer richtet (Stand:
15.2.2024).
Hintergrund: Für
energetische Maßnahmen an einem selbst genutzten Wohngebäude ermäßigt sich auf
Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen
Steuerermäßigungen, im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme
und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des
Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten
Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens
jedoch um 12 000 Euro für das begünstigte Objekt. Voraussetzung ist, dass das
begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als
zehn Jahre ist; maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung.
Auf die folgenden
Fragen geht das BMF in seinen FAQ näher ein:
-
Was wird steuerlich
gefördert? -
Wie hoch ist die steuerliche
Förderung? -
Was sind die Voraussetzungen
der steuerlichen Förderung? -
Wer darf die energetischen
Maßnahmen ausführen? -
Wer darf die Bescheinigung über
die energetischen Maßnahmen ausstellen? -
Wie erhalte ich die steuerliche
Förderung? -
Welche Alternativen gibt es zur
steuerlichen Förderung? -
Wo finde ich die
Rechtsgrundlagen der steuerlichen Förderung? -
An wen kann ich mich bei
weiteren Fragen wenden?
Hinweis:
Zu dem
Fragen-Antworten-Katalog gelangen Sie hier.
Quelle: BMF online;
NWB