| Steuerbefreiung für E-Autos (Bundesrat)9. October 2020
Nach dem Bundestag hat am 9.10.2020
auch der Bundesrat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für
Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom
18.5.2011 bis 31.12.2025 erstmals zugelassen wurden, sind damit weiterhin von
der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder
Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist bis zum 31.12.2030
befristet.
Weitere
Einzelheiten zur Befreiung:
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Für Verbrennungsmotoren
orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der
Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf
vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an. -
Die Hubraum-Besteuerung bleibt
als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Allerdings gilt künftig für
emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm
Kohlendioxid je Kilometer ein neuer Steuerfreibetrag von 30
€. Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen
Autobesitzer auch nur den über 30 € hinausgehenden Betrag zahlen. Diese
Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen
wurden und ist bis Ende 2024 befristet. Soweit die
Steuervergünstigung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie
dem neuen Halter gewährt. -
Zur Entlastung des Mittelstands
entfällt künftig die bisherige Sonderregel für die Besteuerung bestimmter
leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die
sowohl der Personenbeförderung als auch dem Gütertransport dienen – wie z. B.
Kasten- oder
Pritschenwagen.
Ausblick: Das Gesetz wird
nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt
und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft
treten.
Quelle: BundesratKOMPAKT,
NWB