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| Steuerbefreiung für E-Autos (Bundesrat)9. October 2020

Nach dem Bundestag hat am 9.10.2020
auch der Bundesrat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für
Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom
18.5.2011 bis 31.12.2025 erstmals zugelassen wurden, sind damit weiterhin von
der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder
Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist bis zum 31.12.2030
befristet.

Weitere
Einzelheiten zur Befreiung:

  • Für Verbrennungsmotoren
    orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der
    Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf
    vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an.

  • Die Hubraum-Besteuerung bleibt
    als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Allerdings gilt künftig für
    emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm
    Kohlendioxid je Kilometer ein neuer Steuerfreibetrag von 30
    €.
    Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen
    Autobesitzer auch nur den über 30 € hinausgehenden Betrag zahlen. Diese
    Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen
    wurden und ist bis Ende 2024 befristet.
    Soweit die
    Steuervergünstigung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie
    dem neuen Halter gewährt.

  • Zur Entlastung des Mittelstands
    entfällt künftig die bisherige Sonderregel für die Besteuerung bestimmter
    leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die
    sowohl der Personenbeförderung als auch dem Gütertransport dienen – wie z. B.
    Kasten- oder
    Pritschenwagen.

Ausblick: Das Gesetz wird
nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt
und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft
treten.

Quelle: BundesratKOMPAKT,
NWB



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