Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 202429. November 2023
Zum
1.1.2024 steigen
die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung. Der Bundesrat hat der
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 am
24.11.2023
abschließend zugestimmt.
Zu Anfang eines jeden Jahres
steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken-
und Rentenversicherung – so auch zum
1.1.
2024:
-
In der gesetzlichen
Krankenversicherung steigt sie bundesweit
einheitlich auf jährlich 62.100 € beziehungsweise 5.175 € im
Monat (2023: 59.850 € oder 4.987,50 €/Monat). -
Die
Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 €
beziehungsweise monatlich 5.775 € (2023: 66.600 € oder 5.550
€ im Monat). -
Auch die
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung steigt: in den neuen Bundesländern auf
7.450 € im Monat (2023: 7.100 €/Monat), in den alten
Bundesländern auf 7.550 € im Monat (2023: 7.300
€/Monat). -
In der
knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht
sich diese Einkommensgrenze in den neuen Ländern auf 9.200 € im Monat
(2023: 8.750 €/Monat). In den alten Ländern liegt sie bei 9.300 €
im Monat (2023: 8.950 €). In der knappschaftlichen Rentenversicherung
sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt die besondere
gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten. -
Das
Durchschnittsentgelt in der
Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im
jeweiligen Kalenderjahr dient, ist für 2024 vorläufig auf 45.358 € im
Jahr festgesetzt (2023: 43.142 €).
Die Rechengrößen
ab im
Überblick
Rechengröße | West | Ost |
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung |
7.550 €/Monat | 7.450 €/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung |
9.300 €/Monat | 9.200 €/Monat |
Versicherungspflichtgrenze in der GKV | 69.300 € im Jahr (5.775 €/Monat) |
|
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV | 62.100 € im Jahr (5.175 €/Monat) |
|
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung |
7.550 €/Monat | 7.450 €/Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2023 in der Rentenversicherung |
45.358 € | |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.535 €/Monat | 3.465 €/Monat |
Quelle: Bundesregierung online,
Meldung v.
24.11.2023,
BR-Drucks. 511/23
(Beschluss); NWB