Aufwendungen zur Beseitigung von Marder-Schäden13. July 2020
Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden durch Marderbefall sind
keine außergewöhnliche Belastung. Dies hat das Finanzgericht Hamburg in einem
Fall entschieden, in dem die Kläger nicht von Anfang an konsequent gegen den
Marderbefall