Kein Vorsteuerabzug eines Arbeitnehmers aus der Renovierung eines
Badezimmers bei Vermietung des Home-Office26. August 2020
Vermietet ein Arbeitnehmer seine
Einliegerwohnung als Home-Office umsatzsteuerpflichtig an seinen Arbeitgeber,
so kann er die Vorsteuer aus der Renovierung des Badezimmers nicht geltend
machen,