Neuregelungen im August 202210. August 2022
Die Neuregelungen im August
betreffen u.a. den Energiemarkt, Frauenrechte, das
BAföG, die
Verkehrssicherheit sowie den Verbraucherschutz.
Energie
Gasversorgung
sichern
Die Lage auf dem Energiemarkt hat
sich drastisch verschärft. Die Bundesregierung schafft deshalb mit einer
Gesetzesänderung neue Möglichkeiten, um flexibel auf den angespannten Gasmarkt
zu reagieren. Konkret geht es darum, Gaspreise anpassen und Energieunternehmen
stabilisieren zu können. Das Gesetz ist am
12. Juli 2022 in
Kraft getreten.
Weniger Gas für
die Stromproduktion nutzen
Die Nutzung von Kohle und Öl soll
befristet dazu beitragen, Gas in der Stromversorgung zu sparen. Mit der
Verordnung der Bundesregierung können erste Ersatzkraftwerke an den Strommarkt
zurückkehren und einen Beitrag zur Gaseinsparung leisten. Die Verordnung ist am
14. Juli 2022 in
Kraft getreten.
Das Stromnetz
zielgerichtet ausbauen
Für eine gelungene Energiewende
– auch im Sinne der Pariser Klimaziele – ist neben dem
beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien der entsprechende Ausbau der
Stromnetze nötig. Dafür wird das Energiewirtschaftsrecht angepasst, um ein
ganzheitliches Vorgehen im Netzausbau zu erreichen. Die Novelle des
Energiewirtschaftsrechts ist am
29. Juli 2022 in
Kraft getreten.
Volle Gasspeicher
sichern Energieversorgung
Alle Betreiber von
Gasspeicheranlagen in Deutschland sind fortan dazu verpflichtet, ihre Speicher
schrittweise zu füllen. Mit einer Ministerverordnung vom
29. Juli 2022
wurden die Vorgaben für Füllstände der Gasspeicher erhöht.
Verteidigung
Bundeswehr
schneller ausrüsten
Angesichts der neuen
sicherheitspolitischen Bedrohungslage muss die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr
schnellstmöglich erhöht werden. Ein Baustein ist das „Gesetz zur
Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr –
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)“. Es ermöglicht der
Bundeswehr, für einen beschränkten Zeitraum Aufträge einfacher und schneller zu
vergeben und nachprüfen zu lassen. Das Gesetz ist am
19. Juli 2022 in
Kraft getreten.
Frauenrechte
Werbeverbot für
Abtreibungen aufgehoben
Durch die Aufhebung des § 219a
dürfen Ärztinnen und Ärzte nun öffentlich darüber informieren, dass und mit
welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher
als bisher geeignete Ärztinnen oder Ärzte für eine Abtreibung finden können.
Die Gesetzesänderung ist am
19. Juli 2022 in
Kraft getreten.
Bildung
BAföG-Reform: Freibetrag, Bedarfssatz und
Wohnkostenzuschlag steigen
Die Freibeträge werden zum
1. August 2022 um
20,75 Prozent angehoben, die Bedarfssätze um 5,75 Prozent, der
Wohnkostenzuschlag steigt auf 360 Euro. Außerdem wird die Altersgrenze von 30
Jahren bei Beginn der Ausbildung auf 45 Jahre angehoben. Das wirkt sich
ebenfalls auf die Berufsausbildungshilfe, das Ausbildungsgeld und die
Einstiegsqualifizierung aus.
Verkehrssicherheit
Abbiegeassistenten
ab sofort Pflicht
Seit dem
6. Juli 2022 sind
Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen europaweit verpflichtend – und
ab dem 7. Juli
2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Diese Pflicht gilt für die
Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3 – also für Busse und Lkw mit mehr als
3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. So sollen häufig tödliche Abbiegeunfälle mit
Fußgängern und Radfahrern verhindert werden.
Landwirtschaft
Mehr Bio, weniger
Gift: Neue EU-Vorschriften für Düngemittel
Seit dem
16. Juli 2022
gilt die neue EU-Verordnung für Düngemittel. Sie öffnet den EU-Binnenmarkt für
organische und abfallbasierte Düngeprodukte und legt gemeinsame Regeln für die
Kennzeichnung fest. Erstmals werden Grenzwerte für toxische Stoffe in
Düngemitteln wie Kadmium, Quecksilber oder Arsen eingeführt. Mit den neuen
Regeln sollen die Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von
Importen verringert werden.
Verbraucherschutz
E171 –
Titandioxid in Lebensmitteln verboten
Titandioxid (E171) wird bislang
verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen: von Backwaren
und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und
Nahrungsergänzungsmitteln. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens kam die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass Titandioxid
bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen
werden kann. Ab 8. August 2022 ist die Verwendung von Titanoxid deshalb in
Nahrungsmitteln verboten.
Gesundheit
Masernschutzimpfung für Schul- und
Kitabesuch verpflichtend
Seit dem
1. August 2022
müssen alle Kinder nachweisen können, dass sie gegen Masern geimpft sind, wenn
sie eine Schule oder Kita besuchen. So sieht es das Masernschutzgesetz vor, das
am 1. März 2020
in Kraft getreten ist. Am 31. Juli 2022 endete die im Gesetz enthaltene
Übergangsfrist für diejenigen, die am
1. März 2020
bereits eine Kita oder Schule besuchten.
Quelle: Bundesregierung
online, Meldung v. 28.7.2022; NWB