Künstlersozialabgabesatz bleibt bei 4,2 %11. December 2020
Der Abgabesatz zur
Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2021 4,2 % betragen. Zuvor war
eine Erhöhung auf 4,4 % in Planung. Mit dem gleichbleibenden Satz von 4,2 %
wird einer Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen
entgegengewirkt und der schwierigen wirtschaftlichen Lage gerade für die
Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen.
Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von
Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der
Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet.
Hintergrund: Die
Beibehaltung des Abgabesatzes in Höhe von 4,2 % auch im Jahr 2021 wurde durch
den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) im Haushaltsgesetz
2021 möglich. Der ursprünglich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des
Haushaltsgesetzes sah einen Entlastungszuschuss in Höhe von rd. 23,3 Mio. Euro
vor. Dieser wurde auf Antrag der Regierungsfraktionen in der abschließenden
Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 26.11.2020 auf insgesamt 32,5
Mio. Euro erhöht.
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales online; NWB