Buchhaltungsbüro Zietmann
Montag - Freitag
10.00 - 16.00 Uhr
+49 30 / 65 004 334 info@bhb-zietmann.de
Tietjenstraße 38
12309 Berlin
  • Start
  • Leistungen
    • Buchführung
    • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • E-Commerce
  • Preise
  • News
  • Kontakt
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Online-Terminkalender
  • Downloads
  • Login
Buchhaltungsbüro Zietmann
  • Start
  • Leistungen
    • Buchführung
    • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • E-Commerce
  • Preise
  • News
  • Kontakt
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Online-Terminkalender
  • Downloads
  • Login
Allgemein, Recht, Recht: Alle, Recht: Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Recht: Gesetzgebung, Steuern, Steuern: Alle Steuerzahler, Steuern: Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Steuern: Gesellschafter/Geschäftsführer, Steuern: Gesetzgebung, Steuern: Kapitalanleger, Steuern: Unternehmer, Steuern: Vermieter, Steuernews, Uncategorized

Frist für Antrag auf Vorsteuervergütung in der EU5. September 2024

Die Antragsfrist für Anträge auf Vorsteuervergütung in der EU für
das Jahr 2023 läuft am 30.9.2024 ab.

Hintergrund: Anders als bei
inländischen Rechnungen kann die von inländischen Unternehmern in einem anderen
EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer nicht im Rahmen der (deutschen)
Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemacht werden. Vorsteuerabzugsberechtigte
Unternehmer können sich die Umsatzsteuer daher unter bestimmten Voraussetzungen
im sog. Vorsteuervergütungsverfahren auf Antrag von der zuständigen Behörde des
jeweiligen Mitgliedstaates über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
erstatten lassen, es sei denn, der Unternehmer hat dort bereits steuerbare,
eine Registrierung auslösende Umsätze im Vergütungszeitraum getätigt.

Der Antrag ist elektronisch beim BZSt zu stellen – und zwar
innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der
Vergütungsanspruch entstanden ist.

Beachten Sie: Für das Jahr 2023
endet damit die Antragsfrist auf Vorsteuervergütung am
30.9.2024. Wurde Vorsteuer in einem
Nicht-EU-Mitgliedstaat gezahlt, muss die Vergütung direkt in diesem Staat
beantragt werden.

Weitere Informationen zum Vorsteuervergütungsverfahren hat das BZSt
auf seiner
Homepage veröffentlicht. Hier finden Sie
u.a. auch einen Fragen-Antworten-Katalog zum Thema.

Quelle: BZSt online, NWB



Kategorien
  • Allgemein (895)
  • Recht (898)
  • Recht: Alle (898)
  • Recht: Arbeitgeber/Arbeitnehmer (484)
  • Recht: Gesetzgebung (484)
  • Steuern (944)
  • Steuern: Alle Steuerzahler (915)
  • Steuern: Arbeitgeber/Arbeitnehmer (902)
  • Steuern: Gesellschafter/Geschäftsführer (904)
  • Steuern: Gesetzgebung (899)
  • Steuern: Kapitalanleger (899)
  • Steuern: Unternehmer (921)
  • Steuern: Vermieter (899)
  • Steuernews (895)
  • Uncategorized (895)
   zurück

Gern stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung - kontaktieren Sie uns!

Kontakt

Informationen

Buchhaltungsbüro
Zietmann GmbH
Tietjenstraße 38
12309 Berlin
Mo – Fr: 10.00 – 16.00 Uhr

Kontakt

030/65 004 334
030/25 741 207
info@bhb-zietmann.de
Facebook

Links

Impressum
Datenschutz
E-Commerce
News
Downloads

Hinweis

Die von uns angebotenen Dienstleistungen beziehen sich ausschließlich auf den Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz.

Copyright © Buchhaltungsbüo Zietmann GmbH