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Förderung der Elektromobilität: Zuschuss für Ladestationen in
Unternehmen
1. August 2022

Der Zuschuss der KfW für
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (Zuschuss 441) kann
voraussichtlich bis Dezember 2022 beantragt werden. Dann werden die
Fördermittel wahrscheinlich ausgeschöpft sein. Die KfW empfiehlt, entsprechende
Anträge frühzeitig zu stellen.

Nachfolgend die
wichtigsten Infos zum Zuschuss für Ladestationen in
Unternehmen:

  • Zuschuss bis zu 900 €
    pro Ladepunkt,

  • für den Kauf und die
    Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich
    sind,

  • zum Aufladen von
    Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von
    Beschäftigten,

  • für Unternehmen und kommunale
    Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige
    Organisationen.

Hinweise: Die Förderung steht unter dem
Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht
grundsätzlich nicht.

Neu ist, dass die Frist, die
Ladestationen in Betrieb zu nehmen von zwölf auf 18 Monate verlängert wurde.
Die neue Frist gilt auch für bereits zugesagte Zuschüsse.

Den Zuschuss können Sie auf der
Homepage der
KfW
beantragen. Dort sind zudem weitere Informationen über
das Förderprogramm hinterlegt.

Die Förderung der Errichtung neuer
Ladestationen für Wohngebäude (Zuschuss 440) ist dagegen
ausgelaufen.

Quelle: KfW, Newsletter
v. 27.7.2022; NWB



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