Buchhaltungsbüro Zietmann
Montag - Freitag
10.00 - 16.00 Uhr
+49 30 / 65 004 334 info@bhb-zietmann.de
Tietjenstraße 38
12309 Berlin
  • Start
  • Leistungen
    • Buchführung
    • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • E-Commerce
  • Preise
  • News
  • Kontakt
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Online-Terminkalender
  • Downloads
  • Login
Buchhaltungsbüro Zietmann
  • Start
  • Leistungen
    • Buchführung
    • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • E-Commerce
  • Preise
  • News
  • Kontakt
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Online-Terminkalender
  • Downloads
  • Login
Steuern, Steuern: Gesetzgebung

Erhöhung des Kindergeldes, Grundfreibetrags und
Unterhaltshöchstbetrags
4. August 2020

Das Bundeskabinett hat am
29.7.2020 den
Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Zur steuerlichen
Entlastung und Förderung der Familien wird u.a. das Kindergeld pro Kind ab
1.1.2021 um 15
Euro pro Monat erhöht.

Der Entwurf sieht
folgende Maßnahmen vor:

  • Zum
    1.1.2021 beträgt
    das Kindergeld damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das
    dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250
    Euro.

  • Die steuerlichen
    Kinderfreibeträge werden von 7.812 Euro auf 8.388 Euro
    erhöht.

  • Der steuerliche Grundfreibetrag
    wird von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022
    angehoben.

  • Der Höchstbetrag für den Abzug
    von Unterhaltsleistungen wird im Einklang mit der Anhebung des Grundfreibetrags
    ab 2021 in gleicher Weise angehoben (von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021
    und auf 9.984 Euro im Jahr 2022).

  • Darüber hinaus werden auf Basis
    der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten
    Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vorgenommen.

Hinweis: Bevor das Gesetz in
Kraft tritt, muss es noch das weitere Gesetzgebungsverfahren
durchlaufen.

Bundesfinanzministerium,
Pressemitteilung v. 29.7.2020, NWB



Kategorien
  • Allgemein (994)
  • Recht (997)
  • Recht: Alle (997)
  • Recht: Arbeitgeber/Arbeitnehmer (583)
  • Recht: Gesetzgebung (583)
  • Steuern (1.043)
  • Steuern: Alle Steuerzahler (1.014)
  • Steuern: Arbeitgeber/Arbeitnehmer (1.001)
  • Steuern: Gesellschafter/Geschäftsführer (1.003)
  • Steuern: Gesetzgebung (998)
  • Steuern: Kapitalanleger (998)
  • Steuern: Unternehmer (1.020)
  • Steuern: Vermieter (998)
  • Steuernews (994)
  • Uncategorized (994)
   zurück

Gern stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung - kontaktieren Sie uns!

Kontakt

Informationen

Buchhaltungsbüro
Zietmann GmbH
Tietjenstraße 38
12309 Berlin
Mo – Fr: 10.00 – 16.00 Uhr

Kontakt

030/65 004 334
030/25 741 207
info@bhb-zietmann.de
Facebook

Links

Impressum
Datenschutz
E-Commerce
News
Downloads

Hinweis

Die von uns angebotenen Dienstleistungen beziehen sich ausschließlich auf den Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz.

Copyright © Buchhaltungsbüo Zietmann GmbH