Erhöhung des Kindergeldes, Grundfreibetrags und
Unterhaltshöchstbetrags4. August 2020
Das Bundeskabinett hat am
29.7.2020 den
Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Zur steuerlichen
Entlastung und Förderung der Familien wird u.a. das Kindergeld pro Kind ab
1.1.2021 um 15
Euro pro Monat erhöht.
Der Entwurf sieht
folgende Maßnahmen vor:
-
Zum
1.1.2021 beträgt
das Kindergeld damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das
dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250
Euro. -
Die steuerlichen
Kinderfreibeträge werden von 7.812 Euro auf 8.388 Euro
erhöht. -
Der steuerliche Grundfreibetrag
wird von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022
angehoben. -
Der Höchstbetrag für den Abzug
von Unterhaltsleistungen wird im Einklang mit der Anhebung des Grundfreibetrags
ab 2021 in gleicher Weise angehoben (von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021
und auf 9.984 Euro im Jahr 2022). -
Darüber hinaus werden auf Basis
der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten
Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vorgenommen.
Hinweis: Bevor das Gesetz in
Kraft tritt, muss es noch das weitere Gesetzgebungsverfahren
durchlaufen.
Bundesfinanzministerium,
Pressemitteilung v. 29.7.2020, NWB