Buchhaltungsbüro Zietmann
Montag - Freitag
10.00 - 16.00 Uhr
+49 30 / 65 004 334 info@bhb-zietmann.de
Tietjenstraße 38
12309 Berlin
  • Start
  • Leistungen
    • Buchführung
    • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • E-Commerce
  • Preise
  • News
  • Kontakt
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Online-Terminkalender
  • Downloads
  • Login
Buchhaltungsbüro Zietmann
  • Start
  • Leistungen
    • Buchführung
    • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • E-Commerce
  • Preise
  • News
  • Kontakt
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Online-Terminkalender
  • Downloads
  • Login
Allgemein, Recht, Recht: Alle, Steuern, Steuern: Alle Steuerzahler, Steuern: Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Steuern: Gesellschafter/Geschäftsführer, Steuern: Gesetzgebung, Steuern: Kapitalanleger, Steuern: Unternehmer, Steuern: Vermieter, Steuernews, Uncategorized

Corona: Antragsfristen für Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III
verlängert
22. June 2021

Die Antragsfristen für die sog.
Neustarthilfe sowie die Überbrückungshilfe III wurden bis zum
31.10.2021
verlängert. Hierauf machen das BMF sowie das BMWi aktuell
aufmerksam.

Hintergrund: Die
Neustarthilfe unterstützt Soloselbständige
mit bis zu 7.500 Euro, Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und
Genossenschaften mit mehreren Mitgliedern mit bis zu 30.000 Euro. Sie wird als
Vorschuss für die Monate Januar bis Juni 2021 ausgezahlt. Soloselbständige mit
Umsatzeinbußen von 60 Prozent und mehr müssen den Vorschuss nicht zurückzahlen
(weitere Infos können Sie den
FAQ des BMWi zur Neustarthilfe
entnehmen).

Mit der
Überbrückungshilfe III werden Unternehmen,
Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen
mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt (Grenze entfällt
für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses
betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und
Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie
für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche). Die Überbrückungshilfe
III wurde in der Zwischenzeit um einen Eigenkapitalzuschuss erweitert. Weitere
Neuerungen betrafen u.a. die Erstattung von Fixkosten sowie eine Anschubhilfe
für die Reise-, Veranstaltungs- und Kulturbranche. Außerdem sind nun kirchliche
Unternehmen und Start-ups, die bis zum
31.10.2020
gegründet wurden, antragsberechtigt. Seit dem
20.4.2020 können
diese Tatbestände bei Neuanträgen berücksichtigt werden (weitere Infos zur
Überbrückungshilfe III hat das BMWi auf seiner
Homepage veröffentlicht).

Nunmehr weisen BMF
und BMWi auf Folgendes hin:

  • Der einmalige Antrag für die
    Neustarthilfe kann bis zum
    31.10.2021
    gestellt werden.

  • Erstanträge und
    Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe
    III
    können ebenfalls bis zum
    31.10.2021
    gestellt werden. Eine Antragstellung ist nur einmal möglich (Änderungsanträge
    ausgenommen). Wichtig: Nur Neuanträge, die
    bis zum 30.6.2021
    eingehen, können eine Abschlagszahlung erhalten.

Nachrichten-Ticker unter
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/



Kategorien
  • Allgemein (923)
  • Recht (926)
  • Recht: Alle (926)
  • Recht: Arbeitgeber/Arbeitnehmer (512)
  • Recht: Gesetzgebung (512)
  • Steuern (972)
  • Steuern: Alle Steuerzahler (943)
  • Steuern: Arbeitgeber/Arbeitnehmer (930)
  • Steuern: Gesellschafter/Geschäftsführer (932)
  • Steuern: Gesetzgebung (927)
  • Steuern: Kapitalanleger (927)
  • Steuern: Unternehmer (949)
  • Steuern: Vermieter (927)
  • Steuernews (923)
  • Uncategorized (923)
   zurück

Gern stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung - kontaktieren Sie uns!

Kontakt

Informationen

Buchhaltungsbüro
Zietmann GmbH
Tietjenstraße 38
12309 Berlin
Mo – Fr: 10.00 – 16.00 Uhr

Kontakt

030/65 004 334
030/25 741 207
info@bhb-zietmann.de
Facebook

Links

Impressum
Datenschutz
E-Commerce
News
Downloads

Hinweis

Die von uns angebotenen Dienstleistungen beziehen sich ausschließlich auf den Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz.

Copyright © Buchhaltungsbüo Zietmann GmbH