Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts bei sog. einfacher gewerbesteuerlicher Kürzung23. January 2024
Für die sog. einfache Kürzung nach
§ 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG richtet sich der maßgebliche Ersatzwirtschaftswert
allein nach dem Verhältnis der im Eigentum des Unternehmers stehenden Flächen