Abfindung für Aufhebung eines Vorbehaltsnießbrauchs2. June 2025
Die an einen
Nießbrauchsberechtigten gezahlte Abfindung für die Aufhebung eines
Vorbehaltsnießbrauchs an GmbH-Anteilen unterliegt nicht der Einkommensteuer,
wenn der Nießbrauchsberechtigte nicht wirtschaftlicher Eigentümer der
GmbH-Anteile ist; am wirtschaftlichen Eigentum fehlt es, wenn