Der Kauf von Zubehör unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer4. September 2020
Wird bei einem Grundstückskauf auch Zubehör erworben, unterliegt
der auf den Kauf des Zubehörs entfallende Kaufpreis nicht der
Grunderwerbsteuer. Zum Zubehör eines mit einem Einzelhandelsgeschäft bebauten
Grundstücks gehört die