Bundesrat stimmt neuem Zinssatz für Steuernachzahlungen zu11. July 2022
Der Bundesrat hat am
8.7.2022 dem
„Zweiten Gesetz zur Änderung der
Abgabenordnung und des
Einführungsgesetzes zur
Abgabenordnung“ (sog.
Zinsanpassungsgesetz) zugestimmt, das der Bundestag am
23.6.2022
verabschiedet hatte.
Hintergrund: Das
Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2021 den gesetzlichen Zinssatz für
Nachzahlungs- und Erstattungszinsen in Höhe von 6 % für Verzinsungszeiträume ab
dem 1.1.2019 als
verfassungswidrig beurteilt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung bis zum
31.7.2022
aufgefordert. Das Gesetz wurde nun final verabschiedet.
1,8 statt 6
Prozent
Rückwirkend für
Verzinsungszeiträume ab dem
1.1.2019 gilt
damit ein Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat (also 1,8 Prozent pro Jahr). Die
Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig evaluiert, erstmals zum
1.1.2024.
Außerdem verankert das Gesetz eine bisher nur im Verwaltungsweg getroffene
Regelung über den Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fälligkeit freiwillig
geleisteten Zahlungen. Sie erstreckt sich damit künftig auch auf die von
Kommunen verwaltete Gewerbesteuer.
Die Bundesregierung erwartet durch
die Änderung in diesem Jahr Mindereinnahmen von 2,46 Milliarden Euro und im
kommenden Jahr von 530 Millionen Euro.
Hinweis: Das Gesetz kann
nach Unterzeichnung durch den Bundesspräsidenten verkündet werden – es soll
noch im Juli in Kraft treten.
Quelle: BundesratKOMPAKT,
Meldung vom 8.7.2022; NWB
Anmerkung: In der
ursprünglichen Version diese Beitrages hieß es, die Angemessenheit des neuen
Zinssatzes werde erstmals zum
1.1.2026
evaluiert. Dies ist nicht korrekt, die erstmalige Evaluation erfolgt zum
1.1.2024. Wir haben den Beitrag entsprechend korrigiert.