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Wohnungseigentumsrecht – u.a. Anspruch auf Einbau von privaten
E-Ladesäulen
16. October 2020

Der Bundesrat hat am
9.10.2020 das
sog. Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG beschlossen, das der
Bundestag Anfang September verabschiedet hatte. Damit gab die Länderkammer u.a.
grünes Licht für den erleichterten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos.

Anspruch auf
Einbau von privaten E-Ladesäulen

Wohnungseigentümer und auch Mieter
haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück
des Hauses eine Ladesäule (auf eigene Kosten) zu installieren. Bisher
scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder
Vermieter.

Grundlegende
Reform des
WEG

Das
Wohnungseigentumsgesetz wird
darüber hinaus grundlegend reformiert und den Anforderungen der heutigen Zeit
angepasst. Dazu gehört der leichtere barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen
sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zum Glasfaseranschluss – sofern sie auf
eigene Kosten erfolgen.

Energetische
Sanierung

Die Beschlussfassung der
Eigentümergemeinschaft über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird
vereinfacht, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen
und energetischer Sanierung führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen
Zustand versetzen.

Online-Teilnahme
an Versammlungen

Wohnungseigentümer können künftig
beschließen, dass eine Online-Teilnahme an den Versammlungen möglich ist.
Gerade in der Corona-Krise hatte sich die Notwendigkeit gezeigt, auf eine
verpflichtende Präsenz verzichten zu können.

Einsicht in
Verwaltungsunterlagen

Wohnungseigentümer erhalten mehr
Rechte, unter anderem auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und auf
einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters. Dieser soll über die
wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben. Weitere Schwerpunkte der
Reform betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums – bislang
häufig Grund für zivilrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht.

Zertifizierter
Verwalter

Der Bundestag hat im Laufe seiner
Beratungen einige Ergänzungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs vorgenommen
– diese betreffen unter anderem Vorgaben für den Sachkundenachweis eines
zertifizierten Verwalters und Regeln zur Bestellung und Abberufung des
Verwalters.

Hinweis:

Nach Unterzeichnung durch den
Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es
tritt überwiegend zum übernächsten Monatsbeginn in Kraft.

BundesratKOMPAKT, Meldung
9.10.2020;
NWB



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