Verbraucherschutz: Vergleich mit primastrom und voxenergie erweitert7. August 2024
Der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) und die Unternehmensgruppe primaholding (u.a. mit den
Strom- und Gasanbietern primastrom, voxenergie und nowenergy) haben sich erneut
außergerichtlich verglichen und ihre Vergleichsvereinbarungen von Anfang des
Jahres erweitert. Durch den erweiterten Vergleich können sich Kunden erhebliche
Beträge erstatten lassen und Verträge schneller beenden.
Hintergrund: Bereits
Anfang des Jahres 2024 erzielte der vzbv einen Vergleich mit den
primaholding-Töchtern primastrom und voxenergie, der Entlastungen für Kunden
mit sich brachte (s. hierzu unsere
Online-Nachricht v.
18.3.2024). Daraufhin hatte der vzbv seine
Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Anbieter zurückgezogen.
Der nun erzielte Vergleich mit
primastrom, voxenergie und nowenergy
erweitert den Kreis derjenigen, die profitieren: Neben den Kunden von
primastrom und voxenergie erzielt der Vergleich nun auch Verbesserungen für
Kunden von nowenergy.
Primastrom, voxenergie und
nowenergy halten weiterhin daran fest, dass ihr bisheriges Verhalten rechtlich
nicht zu beanstanden war. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung
haben sie die Verpflichtungen aus dem Vergleich aber akzeptiert.
Die vereinbarte
erweiterte außergerichtliche Einigung umfasst folgende
Punkte:
-
Zurückgewiesene
Widerrufserklärungen: In den zurückliegenden Jahren haben die
Energieanbieter Widerrufe als verspätet zurückgewiesen und Verbraucher nicht
aus den Verträgen entlassen. Je nach Einzelfall können Kunden sofort oder
früher als gedacht aus ihren Verträgen kommen und – auch rückwirkend
– günstigere Tarife erhalten. Bestimmte Vertragswiderrufe können auch
jetzt noch getätigt werden. -
Unverhältnismäßig lange Laufzeiten nach
Kündigung: Nachdem Kunden ihre Verträge gekündigt hatten, gab
es Fälle, in denen die Anbieter das Vertragsende erst weit in der Zukunft
bestätigten – teilweise erst 2027. Der Vergleich legt fest, dass Kunden,
die bereits gekündigt haben, grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach
Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen werden. Außerdem profitieren
Kunden von günstigeren Preisen, die ab der Kündigungserklärung für ihre
Verträge gelten. Sie müssen dafür ihren Anbieter anschreiben. Auch, wer jetzt
noch kündigt, kann bessere Konditionen erhalten. -
Angebliche
Preissenkungen: primastrom, voxenergie und nowenergy gingen
mit „Preissenkungsschreiben“ auf ihre Kunden zu, nachdem sie die
Preise zunächst eigenmächtig erhöht hatten. Das Problem: Die beworbenen Preise
waren zwar etwas günstiger als die bis dato berechneten Preise. Jedoch lagen
sie immer noch weit über dem Marktdurchschnitt. Wer so ein Angebot annahm, war
an die überhöhten Preise gebunden. Der außergerichtliche Vergleich legt eine
Obergrenze fest, zu welchen Preisen Strom und Gas abgerechnet werden dürfen. Je
nach Situation können sich Arbeitspreise dadurch rückwirkend mehr als
halbieren.
Im Ergebnis sieht der vzbv von
einer Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe ab.
Kunden müssen
aktiv werden: Wer gegenüber primastrom, voxenergie oder
nowenergy den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt hat, muss sich
gegenüber den Anbietern nur noch auf den Vergleich berufen. Dafür genügt eine
E-Mail. Textbausteine und weitere Informationen, wohin sich die Betroffenen
wenden können, finden Sie unter
Sammelklage –
primaholding. Die Frist dafür endet am
31.12.2024.
Wer seinen Vertrag noch nicht
widerrufen hat, kann das möglicherweise immer noch nachholen oder alternativ
eine Kündigung einreichen. Auch dann können Verbraucher vom Vergleich
profitieren und bessere Konditionen erhalten. Der
Vergleichs-Check des
vzbv gibt Orientierung für die unterschiedlichen
Fallkonstellationen. Verbraucher erfahren genau, was sie aufgrund des
Vergleichs bekommen und wie sie ihre Forderung aus dem Vergleich geltend
machen.
Ein Fallbeispiel –
überhöhter Gaspreis:
Eine Kundin von nowenergy sollte
für ihren Gasvertrag aus dem Oktober 2022 einen Arbeitspreis von 46,73 Cent/kWh
bezahlen. Den Widerruf im Oktober 2023 wies das Unternehmen als verspätet
zurück. Stattdessen bestätigte es als Vertragsende den
31. August
2025.
Erstens legt er fest, dass der
Vertrag spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn enden muss, also im Oktober
2024 statt im Jahr 2025. Außerdem berechnet nowenergy in einem solchen Fall
aufgrund des Vergleichs bis zum Widerruf einen Gaspreis von lediglich 8,5
Cent/kWh und ab dem Widerruf ein leicht erhöhten Preis von 11 Cent/kWh. Das
entspricht einer Reduzierung um bis zu 81 Prozent. Bei einem Verbrauch von
15.000 kWh, der mit 11 Cent/kWh statt mit 46,73 Cent/kWh abgerechnet wird,
führt die Herabsetzung des Preises zu einer Entlastung von 5.250 Euro.
Hinweis: Wer profitiert
und wie sich Kunden Geld zurückholen können, zeigt der
Vergleichs-Check des
vzbv.
Quelle: vzbv, Pressemitteilung v.
6.8.2024;
NWB