Verbraucherschutz: Verbandsklage gegen die Vodafone GmbH öffentlich bekannt gemacht25. April 2024
Am
23.4.2024 hat das
Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Verbandsklage des Verbraucherzentrale
Bundesverbands gegen die Vodafone GmbH im Verbandsklageregister auf seiner
Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucher sowie kleine Unternehmen
können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur
Eintragung in das Register anmelden. Eine Anmeldung ist bis zum Ablauf von drei
Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
Hintergrund:
Vodafone-Kunden müssen seit einer Preiserhöhung im Jahr 2023 für ihre Internet-
und Telefonanschlüsse mehr bezahlen. Der Anbieter hat die Preise während der
Vertragslaufzeit einseitig angepasst. Aus Sicht des Verbraucherzentrale
Bundesverbands (vzbv) fehlt eine rechtliche Grundlage für die Erhöhung. Deshalb
hat der vzbv beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage eingereicht (s.
hierzu unsere
Online-Nachricht v.
17.11.2023).
Hierzu führt der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) u.a. weiter
aus:
-
Der Klage kostenlos anschließen
können sich Vodafone-Kunden, die Internet und/oder Telefon aus der Wand
bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind. Die
Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone
Deutschland GmbH bestehen. Mobilfunk-Verträge mit Vodafone
sind nicht Teil der Klage. -
Verbraucher können bei der
Sammelklage mitmachen, indem sie sich beim BfJ ins Klageregister eintragen. Bei
wirksamer Eintragung sind die Betroffenen bei der Sammelklage dabei. Dann
können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das
Verfahren dauert.
Hinweise: Zur Beurteilung
der Frage, ob sich Verbraucher an der Sammelklage beteiligen können, hat der
vzbv ein Online-Tool bereitgestellt. Hier wird anhand weniger Fragen geprüft,
ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher
konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. Der sog. Klage-Check ist
unter folgender Internetadresse erreichbar:
www.sammelklagen.de/vodafone
Wer über Neuigkeiten des Verfahrens
per E-Mail informiert werden möchte, kann sich beim vzbv für den
News-Alert des
vzbv zur Vodafone-Sammelklage anmelden.
Quelle: BfJ, Pressemitteilung v.
23.4.2024 sowie
vzbv, Pressemitteilung v. 24.4.2024; NWB