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Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung23. November 2020

Die Bescheinigungsstelle
Forschungszulage (BSFZ) geht virtuell auf Tour. In den kommenden Wochen und
Monaten präsentiert die BSFZ in mehreren kostenlosen Online-Seminaren gemeinsam
mit dem BMF alles Wichtige rund um die Steuerliche
Forschungsförderung.

Hintergrund: Da es sich
bei dieser steuerlichen Fördermaßnahme um ein Gesetz mit Rechtsanspruch
handelt, erhält jeder Anspruchsberechtigte, der die Voraussetzungen erfüllt,
die Forschungszulage. Eine Begrenzung der Förderung aufgrund begrenzter
Haushaltsmittel ist nicht vorgesehen. Die Wirkung des Gesetzes soll spätestens
nach fünf Jahren evaluiert werden. Die Förderung ist aber nicht befristet. Die
mit dem Gesetz verbundenen Steuermindereinnahmen werden voraussichtlich ca. 1,4
Mrd. € pro Jahr betragen, die von Bund, Ländern und Gemeinden getragen
werden.

Die Forschungszulage beträgt 25 %
der förderfähigen Aufwendungen. Dies sind insbesondere dem Lohnsteuerabzug
unterliegende Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer, die in begünstigten
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mitwirken. Bei der Auftragsforschung
werden 60 % des Entgeltes, das der Auftraggeber an den Auftragnehmer leistet,
als förderfähiger Aufwand angesehen. Die förderfähige Bemessungsgrundlage wird
jedoch pro Unternehmen/Konzern auf eine Obergrenze von 2 Mio. € pro
Wirtschaftsjahr begrenzt. Das führt zu einer höchstmöglichen Forschungszulage
pro Wirtschaftsjahr von 500.000 €.
Die Forschungszulage wird auf die Ertragssteuerschuld des Anspruchsberechtigten
angerechnet. Ist die Forschungszulage höher als die im Rahmen der nächsten
Veranlagung festgesetzte Steuer, wird dieser Betrag als Steuererstattung
ausgezahlt. Damit können auch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von
Unternehmen gefördert werden, die sich in einer Verlustphase befinden.

Für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2026
entstandene förderfähige Aufwendungen beträgt die Bemessungsgrundlage maximal 4
Mio. € (das entspricht einer höchstmöglichen Forschungszulage pro
Wirtschaftsjahr von 1 Mio. €).

Die virtuelle Tour
beinhaltet u.a.:

  • Einführung Steuerliche
    Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung,
    begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige
    Antragsverfahren

  • Das Antragsverfahren bei der
    BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten

  • Der Antrag auf
    Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz
    und das Verfahren beim Finanzamt

  • Die Bescheinigungsstelle
    Forschungszulage wird bis Ende des Jahres alle Bundesländer virtuell
    „besuchen“.

Hinweise: Die Teilnahme
ist kostenlos. Zur Anmeldung und Terminübersicht gelangen Sie
hier.

BMF online, BSFZ online;
NWB



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