Solaranlagen: Frist zur Anmeldung beachten1. December 2020
Besitzer von Solaranlagen müssen
diese bis spätestens Ende Januar 2021 im sog. Markstammdatenregister eintragen
und registrieren. Das gilt sowohl für neue Anlagen als auch für Installationen,
die schon viele Jahre betrieben werden.
