Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand und Unterkunftskosten
bei Auslands(praxis)semestern16. December 2020
Studierende können
Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandsemesters als
vorab entstandene Werbungskosten geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof
(BFH) kürzlich entschieden.
Sachverhalt: Die Klägerin
nahm nach einer abgeschlossenen Ausbildung ein Studium
