Keine Hemmung der Verjährung bei unwirksamer Prüfungsanordnung26. April 2021
Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird nicht gehemmt, wenn das
Finanzamt vor Eintritt der Verjährung zwar mit einer Außenprüfung beginnt,
jedoch die zugrunde liegende Prüfungsanordnung an einen anderen
Steuerpflichtigen gerichtet ist.