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Neuregelungen im Juni 20222. June 2022

Die Maßnahmen der sog.
Entlastungspakete I und II treten – teilweise rückwirkend in Kraft. Über diese
und weitere gesetzliche Neuregelungen informiert die
Bundesregierung.

Entlastungspaket
I

Um die steigenden Energiepreise
abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg
gebracht. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die
Entfernungspauschale, der
Grundfreibetrag und der
Arbeitnehmerpauschbetrag.

Weitere Informationen

Entlastungspaket
II

Mit dem zweiten Entlastungspaket
erhalten Bürger weitere Unterstützung: Eine einmalige
Energiepreispauschale, einen einmaligen
Kinderbonus, die temporäre
Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe
und das 9-Euro-Ticket.

Weitere Informationen

Höherer
Heizkostenzuschuss

Zusätzlich werden 2,1 Millionen
Menschen mit einem einmaligen
Heizkostenzuschuss entlastet – vor
allem Wohngeld-Haushalte und Studierende mit
BAföG. Wegen der zuletzt
noch stärker gestiegenen Energiekosten verdoppelt sich der Zuschuss gegenüber
dem ursprünglichen Entwurf. Das Gesetz tritt am
1. Juni 2022 in
Kraft.

Weitere Informationen

Sichere
Energieversorgung

Der Angriff Russlands auf die
Ukraine hat die angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft.
Die Bundesregierung arbeitet fortlaufend daran, die Versorgungssicherheit zu
gewährleisten. Ein wichtiger Schritt: die Modernisierung des
Energiesicherungsgesetzes
. Das entsprechende Gesetz trat am
22. Mai 2022 in
Kraft.

Weitere Informationen

Sanktionen gegen
Russland effektiv durchsetzen

Die EU-Sanktionen gegen Russland
umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter Personen,
Reisebeschränkungen, Beschränkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie
Im- und Exportrestriktionen. Das Gesetz soll eine effektive
Durchsetzung der Sanktionen
in Deutschland sicherstellen.

Weitere Informationen

Grundsicherung für
ukrainische Geflüchtete

Die Bundesregierung ermöglicht
registrierten Geflüchteten aus der Ukraine einen frühzeitigen Wechsel in die
Grundsicherungssysteme. Sie werden ab 1. Juni wie anerkannte Asylsuchende
behandelt und haben damit Anspruch auf Leistungen der
Grundsicherung
. Die Geflüchteten erhalten zudem erleichterten
Zugang zu Integrations- und Sprachkursen sowie zum Arbeitsmarkt.

Weitere Informationen

Bundesregierung online, Meldung v.
27.5.2022;
NWB



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