Neuregelungen ab Januar 202327. December 2022
Die Bundesregierung informiert über
gesetzliche Neuregelungen, die ab Januar 2023 gelten. Neben einer Erhöhung des
Wohn- und des Kindergelds treten Entlastungen bei Steuer, Strom und Gas in
Kraft. Zudem entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente, Speisen und
Getränke zum Mitnehmen müssen künftig in Mehrwegverpackungen angeboten
werden.
Im Folgenden die
wesentlichen Änderungen im Überblick:
Familie und
Kinder
Höheres Kindergeld
und weitere Verbesserungen für Kinder
Das Kindergeld wird erhöht: Ab 2023
erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro
Monat. Familien mit niedrigem Einkommen werden zusätzlich
durch einen Sofortzuschlag und die Erhöhung des Kinderzuschlags
entlastet.
Kita-Qualitätsgesetz
Für eine bessere Qualität in der
Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 und
2024 mit je zwei Milliarden Euro. (Inkrafttreten vorbehaltlich der
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)
Junge Menschen in
Pflegefamilien oder Erziehungshilfe entlasten
Aktuell geben junge Menschen in der
Kinder- und Jugendhilfe 25 Prozent ihres Einkommens an das Jugendamt ab. Die
sogenannte Kostenheranziehung wird nun abgeschafft. Sie sollen sich in Zukunft
nicht mehr aus ihrem Einkommen an den Kosten der Kinder- und
Jugendhilfeleistung beteiligen müssen. (Inkrafttreten vorbehaltlich der
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)
Arbeit –
Soziales – Rente
Bürgergeld
Bürgergeld – so heißt jetzt
die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie löst das so genannte Hartz IV ab.
Mit dem Bürgergeld sollen sich Menschen im Leistungsbezug stärker auf
Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Die
Unterstützung selbst erhöht sich: Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein
alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als
bisher.
Energiepreispauschale für
Studierende
Studierende und Fachschülerinnen
und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten
in Höhe von 200 Euro.
Midi-Job-Grenze
auf 2.000 Euro
Die Grenze für Midijobs wird auf
2.000 Euro angehoben. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte dann
geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.
Erleichterter
Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bundesregierung hat den
erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal um sechs Monate
verlängert. Er gilt nun bis 30. Juni 2023. Das stabilisiert den Arbeitsmarkt
und schafft Planungssicherheit für Unternehmen.
Neuregelungen in
der Sozialhilfe
Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue
Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
und für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Mehr
Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente
Die Hinzuverdienstgrenze bei
vorgezogenen Altersrenten entfällt. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die
Grenzen deutlich angehoben. Meldeverfahren werden digitalisiert. So verringert
sich die Bürokratie. Erleichterungen gibt es auch in der
Künstlersozialversicherung.
Neue
Beitragsbemessungsgrenzen für 2023
Die Rechengrößen in der
Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden wie jedes Jahr an die
Einkommensentwicklung angepasst: Die Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich
4.987,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro
(monatlich 5.550 Euro).
Beitragssätze in
der Rentenversicherung
Der Beitragssatz in der
gesetzlichen Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,6 Prozent in der
allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen
Rentenversicherung. Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird für
das Kalenderjahr 2023 monatlich 286 Euro (West) bzw. 279 Euro (Ost)
betragen.
Anhebung der
Altersgrenzen bei der Rente
Im Jahr 2012 startete die Anhebung
des Renteneintrittsalters („Rente mit 67“). Im Zuge der
schrittweisen Anhebung steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat.
Versicherte, die 1957 bzw. 1958 geboren sind und für die keine
Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65
Jahren und elf Monaten bzw. mit 66 Jahren. Für die folgenden Geburtsjahrgänge
erhöht sich die Regelaltersgrenze um je zwei Monate pro Jahrgang. Für die
Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Absicherung bei
Erwerbsminderung
Wer in jüngeren Jahren vermindert
erwerbsfähig wird, hat in der Regel noch keine ausreichenden
Rentenanwartschaften aufbauen können. Damit die Versicherten dennoch eine
angemessene Sicherung erhalten, werden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente so
gestellt, als hätten diese über den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus so
weitergearbeitet, wie zuvor (Zurechnungszeit). Die Zurechnungszeit wird in
Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 schrittweise
bis auf 67 Jahre verlängert. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im
Jahr 2023 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren.
Künstlersozialabgabe ab 2023 bei fünf
Prozent
Der Abgabesatz in der
Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2023 5,0 Prozent (2022: 4,2
Prozent). Durch einen Stabilisierungszuschuss des Bundes in Höhe von rund 59
Millionen Euro wird der krisenbedingte Anstieg der Künstlersozialabgabe im
Vergleich zum Vorjahr aber deutlich abgeschwächt. Darüber hinaus werden
zukünftig die Zuverdienstmöglichkeiten für Versicherte bei einer weiteren nicht
künstlerischen selbstständigen Tätigkeit dauerhaft erweitert. Zudem werden
Kunst- und Kulturschaffende besser sozial abgesichert, etwa beim
Versicherungsschutz für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und bei der Zahlung von
Beitragszuschüssen durch die Künstlersozialkasse.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
entfällt
Ab 2023 melden die Krankenkassen
direkt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn Beschäftigte
arbeitsunfähig sind. Es muss also keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
mehr vorgelegt werden.
Steuern und
Finanzen
Bundeshaushalt
2023
Der Bundeshaushalt 2023 sieht
Einnahmen und Ausgaben von jeweils von 445,2 Milliarden Euro vor – gut
zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Darin enthalten ist eine „globale
Krisenvorsorge“ mit einem Volumen von fünf Milliarden Euro. Daraus können
pandemiebezogene Mehrbelastungen oder solche, die durch den Ukraine-Krieg
entstanden sind, finanziert werden.
Inflationsausgleich für 48 Millionen
Menschen
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz
wird für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die
Inflation angepasst. Damit werden Mehrbelastungen abgefedert. Zudem werden
Familien gezielt unterstützt, indem der Grundfreibetrag und der
Kinderfreibetrag angehoben werden.
Homeoffice-Pauschale erhöht und
entfristet
Steuerentlastung bei Homeoffice und
Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen mit dem
Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich für Bürgerinnen und Bürger viele
steuerliche Verbesserungen.
Rentenbeiträge
voll von der Steuer absetzbar
Beschäftigte werden im Jahr 2023 um
3,2 Milliarden Euro entlastet – denn sie können ihre Rentenbeiträge ab
dann voll von der Steuer absetzen. Das reduziert nicht nur ihre Steuerlast,
sondern verhindert auch künftig eine „doppelte Besteuerung“ der
Renten.
Effektive
Durchsetzung von Sanktionen und Bekämpfung von
Geldwäsche
Sanktionen können nun besser
umgesetzt werden. Hierzu wird eine Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung
eingerichtet, die die Maßnahmen koordinieren wird. Das Gesetz beinhaltet auch
Regelungen zur Geldwäschebekämpfung: Beispielsweise sollen die Barzahlungen
beim Erwerb von Immobilien ausgeschlossen werden.
Steuererleichterungen für
Solaranlangen
Für Besitzer von Solaranlagen gibt
es ab dem 1. Januar 2023 Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die
Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Wer mit
einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Dach Geld verdient, ist ab 2023 von
der Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit. Ausschlaggebend dafür ist die
Bruttoleistung: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gebäuden ohne Wohnraum
darf sie maximal 30 Kilowatt betragen, bei Mehrfamilienhäusern maximal 15
Kilowatt pro Einheit.
Ermäßigte
Umsatzsteuer in der Gastronomie
Der reduzierte Umsatzsteuersatz von
sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis zum 31. Dezember 2023
verlängert. Ziel ist es, die Branche zu entlasten und die Inflation nicht
weiter zu befeuern. Die Regelung galt ursprünglich befristet bis zum 31.
Dezember 2022, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen
zu mildern und die Gastronomie in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen.
Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Höhere
Tabaksteuer
Am 1. Januar 2023 steigt die Steuer
auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak. Packungen mit 20 Zigaretten kosten dann
durchschnittlich 10 Cent mehr. Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde am
17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist überwiegend am 1. Januar
2022 in Kraft getreten. Ziel ist es, nicht nur Steuereinnahmen zu generieren,
sondern auch die Raucherquote in Deutschland zu senken und den Einstieg in den
Tabak- und Rauchkonsum insbesondere bei Jugendlichen zu verhindern.
Wohnen und
Bauen
Mehr Wohngeld für
mehr Menschen
Die stark gestiegenen Energiekosten
treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleinen Einkommen besonders stark. Bei ihnen
machen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben aus. Mit der
bisher größten Wohngeldreform können ab 2023 zwei Millionen Haushalte statt
bisher 600.000 Wohngeld erhalten. Das Wohngeld wird zudem deutlich erhöht
– im Schnitt verdoppelt.
Aufteilung des
CO2-Preises
Je schlechter die Fassade eines
Gebäudes gedämmt ist, je älter die Heizung oder die Fenster sind, desto mehr
Energie wird zum Heizen benötigt und desto höher sind die CO2-Kosten. Bisher
mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Ab Januar 2023
werden Vermieterinnen und Vermieter stärker beteiligt – je nach
energetischem Zustand des Mietshauses.
Bauen und Sanieren
für den Klimaschutz
Zum 1. Januar tritt die novellierte
Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft. Neue Förderboni und leichtere
Förderbedingungen sollen möglichst vielen Menschen die energetische Sanierung
ihres Hauses ermöglichen. Für Neubauten wird das
„Effizienzhaus-55“ zum gesetzlichen Förderstandard.
Erleichterungen
bei Planungs- und Genehmigungsverfahren verlängert
Seit Mai 2020 gelten erleichterte
Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren. Die Regelungen haben sich als
geeignete Kriseninstrumente erwiesen. Um weiter Planungssicherheit vor allem
für Großvorhaben zu haben, wurden die Bestimmungen bis Ende 2023
verlängert.
Umwelt und Klima
Neue
Förderrichtlinie zum Umweltbonus
Der Kauf von rein elektrischen
Fahrzeugen wird über den 1. Januar 2023 hinaus gefördert. Die Förderung wird
nur für Kraftfahrzeuge ausgegeben, die nachweislich einen positiven
Klimaschutzeffekt haben. Der Bundesanteil an der Förderung beträgt 4.500 Euro
bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro
bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die mit der
Förderung gekauften Autos dürfen ein Jahr lang nicht weiterverkauft
werden.
Verpflichtende
Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke To-Go (zum
Mitnehmen)
Ab 1. Januar 2023 müssen
To-Go-Speisen und -Getränke auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Dabei
dürfen diese Produkte nicht teurer als dieselben Produkte in Einwegverpackungen
sein. Ein Pfandsystem ist jedoch erlaubt.
Landwirtschaft
Sechs Milliarden
Euro jährlich für eine ökologische Landwirtschaft
Ab 2023 stehen in Deutschland
jährlich rund sechs Milliarden Euro an EU-Mitteln für ein nachhaltiges und
resilientes Agrar- und Ernährungssystem sowie für attraktive ländliche Räume
zur Verfügung. Grundlage für die Umsetzung ist der nationale
GAP-Strategieplan.
Antibiotika in der
Tierhaltung
Eine verbesserte Datenerfassung
soll für einen umsichtigeren Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren sorgen.
Ziel ist es, damit Resistenzen zu vermeiden.
Mehr Fläche für
zusätzliches Getreide
Der russische Angriffskrieg auf die
Ukraine hat zur Verknappung vor allem von Weizen sowie Preissteigerungen auf
den internationalen Agrarmärkten geführt. Vor diesem Hintergrund hat die
EU-Kommission den Mitgliedsstaaten einmalig für das Jahr 2023 die Möglichkeit
eröffnet, im Rahmen der EU-Agrarförderung Umweltauflagen für den Ackerbau zu
lockern und damit zur Steigerung der Nahrungsmittelproduktion beizutragen. Für
Deutschland bedeutet das, dass die Pflicht vier Prozent der betrieblichen
Ackerfläche stillzulegen sowie der jährliche Wechsel der Fruchtfolge 2023
ausgesetzt wird. So kann etwa Weizen zwei Jahre hintereinander angebaut
werden.
Energie
Energiepreisbremsen
Die Strom- Gas- und
Wärmepreisbremsen entlasten Privathaushalte und Unternehmen von den stark
gestiegenen Energiekosten. Sie kommen zum 1. März 2023, gelten aber rückwirkend
ab Januar 2023.
EEG 2023: Ausbau
erneuerbarer Energien beschleunigen
Das EEG 2023 ist die größte
energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es legt die Grundlagen
dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich
schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am
Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Das
novellierte EEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Mehr Windenergie
auf See
Der Ausbau der Offshore-Windenergie
wird beschleunigt. Vorgesehen ist eine installierte Leistung von
Offshore-Windenergie-Anlagen bis zum Jahr 2030 von mindestens 30 Gigawatt und
mindestens 40 Gigawatt bis 2035. Im Jahr 2045 sollen dann mindestens 70
Gigawatt erzeugt werden.
Kernkraftwerke
können befristet weiterbetrieben werden
Atomkraftwerke, die noch in Betrieb
sind, können bis zum 15. April 2023 weiterbetrieben werden. Es geht darum, für
den bevorstehenden Winter sicherzustellen, dass es zu keiner Strom-Mangellage
kommt. Das heißt, bis 15. April 2023 bleibt der Weiterbetrieb der drei
Atomkraftwerke (AKW) Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 erlaubt.
Schnellerer
Ausstieg aus der Braunkohle in NRW
Der Braunkohleausstieg in
Nordrhein-Westfalen wird auf das Jahr 2030 vorgezogen – und kommt damit
rund acht Jahre früher als bisher geplant.
Gesundheit und
Pflege
Triage in der
Pandemie neu geregelt
Sollten in einer Pandemie die
Intensivbetten knapp werden, muss unter Umständen die schwere Entscheidung
getroffen werden, wer eine überlebenswichtige Behandlung bekommt und wer nicht.
Hierfür darf ausschließlich die „aktuelle und kurzfristige
Überlebenswahrscheinlichkeit“ berücksichtigt werden. Kriterien wie
Behinderung oder Alter spielen dabei keine Rolle.
Entlastung von
Pflegekräften in Krankenhäusern
Die Personalsituation in der
Krankenhauspflege wird durch konkrete Pflegepersonal- bemessung verbessert.
Außerdem wird der Verwaltungsaufwand verringert und die Digitalisierung
weiterentwickelt. Pädiatrie und Geburtshilfe werden finanziell besser
ausgestattet. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt.)
Corona-Impfung:
Übergang in die Regelversorgung
Die Coronavirus-Impfverordnung wird
über den 31. Dezember verlängert. Insbesondere wird der Anspruch auf
Corona-Schutzimpfungen beibehalten und bis zum 7. April 2023 fortgeschrieben.
Neu ist: Ab dem 1. Januar 2023 werden die Impfungen nicht mehr aus
Bundesmitteln vergütet.
Verkehr
Mehr Geld für den
ÖPNV
Die Länder erhalten mehr
Finanzmittel, um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten.
Der Bund stellt dafür Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur
Verfügung.
Lkw-Maut
steigt
Zum 1. Januar steigen die Sätze für
die Lkw-Maut. Hintergrund für die Erhöhung sind EU-Vorgaben und das neue
Wegekostengutachten. Die Lkw-Maut muss sich an den Kosten für Bau, Betrieb,
Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren – neben den tatsächlich
verursachten Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung. Das neue
Wegekostengutachten für Deutschland deckt den Zeitraum von 2023 bis 2027
ab.
Wirtschaft
Mehr Verantwortung
für Unternehmen in der Lieferkette
Das Lieferkettengesetz tritt am 1.
Januar 2023 in Kraft. Gestärkt werden in globalen Lieferketten Menschenrechte
und Umweltschutz. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland
Menschenrechte zu achten, indem Sorgfaltspflichten umgesetzt werden. Diese
Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines
Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.
Migration –
Asyl
Mehr Chancen für
gut integrierte Geflüchtete
Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht
sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, auch gute Chancen
erhalten. Die bisherige Praxis der so genannten Kettenduldungen wird beendet.
Geflüchtete können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes
Bleiberecht erlangen. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt.)
Digitalisierung
Gesetzesverkündung
künftig elektronisch
Gesetze und Rechtsverordnungen
werden künftig nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt erscheinen,
sondern rein elektronisch im Internet. Die Bekanntmachung wird so beschleunigt
und der Zugang zum Gesetzestext erleichtert.
Wahlrecht
Zur Europawahl
schon mit 16 Jahren
Das Mindestwahlalter bei den Wahlen
zum Europäischen Parlament wird von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Die nächsten
Wahlen zum Europäischen Parlament finden 2024 statt. (Inkrafttreten
vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)
Quelle: Bundesregierung
online, Meldung vom 23.12.2022; NWB