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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert22. September 2022

Die Bundesregierung hat am
14.9.2022
beschlossen, die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das
Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

Hintergrund: Die
derzeitige Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) ermöglicht befristet bis
zum 30.9.2022
einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Nun hat die Bundesregierung
beschlossen, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum
31.12.2022 zu
verlängern.

In der von der
Bundesregierung beschlossenen „Verordnung zur Änderung der
Kurzarbeitergeldzugangsverordnung“ ist geregelt,
dass:

  • Kurzarbeitergeld nach wie vor
    bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein
    Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen
    sind,

  • Beschäftigte keine Minusstunden
    vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.

Hinweis: Die Änderungen
treten am Tag nach der Verkündung der Verordnung in Kraft, mit der in Kürze zu
rechnen ist.

Quelle: Bundesregierung
online,
Meldung vom 14.9.2022;
NWB

Nachricht
aktualisiert am 26.9.2022
: Die „Verordnung zur Änderung der
Kurzarbeitergeldzugangsverordnung“ wurde am 26.9.2022 im BGBl. I S. 1507
verkündet. Die Regelungen treten damit rechtzeitig in Kraft.



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