Kosten für unangemessen aufwendige Abschiedsfeier nicht
abziehbar4. April 2023
Die Abschiedsfeier eines GmbH-Geschäftsführers, die pro Gast ca.
580 € gekostet hat, ist steuerlich unangemessen und daher nicht
absetzbar. Dies beinhaltet auch die Bewirtungskosten, die damit ebenfalls nicht
absetzbar sind.