Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei Unternehmen mit hohem Anteil an
Bareinnahmen10. January 2022
Bei sog. bargeldintensiven Unternehmen, die also vor allem
Bareinnahmen erzielen, bestand im Jahr 2015 kein strukturelles Vollzugsdefizit,
welches zur Verfassungswidrigkeit der Steuerpflicht von Einkünften aus
Gewerbebetrieb führen
