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BMF veröffentlicht FAQ zur Einführung der E-Rechnung25. November 2024

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 19.11.2024 einen
Fragen-Antworten-Katalog zur Einführung der E-Rechnung veröffentlicht. Darin
werden die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung
beantwortet.

Hintergrund: Mit dem
Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen für
nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1.1.2025 ist
bei Umsätzen zwischen inländischen
Unternehmern
regelmäßig eine elektronische Rechnung
(E‑Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser verpflichtenden
E‑Rechnung gelten Übergangsregelungen. Insbesondere private
Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

In den FAQ geht das BMF auf folgende Fragen
ein:

  1. Warum wird die verpflichtende E Rechnung
    eingeführt?

  2. Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen
    Rechnungen?

  3. Was ist ein „inländisches
    Unternehmen“?

  4. Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden
    E-Rechnung?

  5. Fallen auch Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E
    Rechnung?

  6. Brauchen Unternehmen eine Leitweg ID?

  7. Welche Formate sind für eine E-Rechnung
    zulässig?

  8. Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen
    werden?

  9. In welchem Umfang muss eine E Rechnung eine elektronische
    Verarbeitung ermöglichen?

  10. Müssen E Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt
    werden?

  11. Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E
    Rechnung?

  12. Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E
    Rechnungen?

  13. Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt
    werden?

  14. Wie kann eine E Rechnung beim Finanzamt eingereicht
    werden?

  15. Wohin kann ich mich bei Fragen zur Norm EN 16931 wenden oder
    Hinweise für deren Überarbeitung melden?

Hinweis: Den
Fragen-Antworten-Katalog (Stand: 19.11.2024) können Sie auf der
Homepage des BMF einsehen.

Quelle: BMF online; NWB



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