Die Bundesregierung hat ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) beschlossen, mit dem ab 2028 für Unternehmer mit einem Jahresumsatz von mindestens 100.000 € die Pflicht zur Verwendung einer elektronischen Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) eingeführt werden soll. Darüber hinaus ist geplant, ab dem Jahr 2028 die Ausgabepflicht von Papierbons durch eine Belegbereitstellungspflicht zu ersetzen, um Unternehmen zu entlasten.
Hintergrund: Setzt ein Unternehmer eine elektronische Kasse ein, muss diese mit einer TSE ausgestattet sein, die die einzelnen Umsätze elektronisch und manipulationssicher erfasst. Allerdings kann der Unternehmer bislang stattdessen eine sog. offene Ladenkasse verwenden, so dass er dann keine TSE einsetzen muss.
Außerdem besteht nach der aktuellen Rechtslage eine Belegausgabepflicht, so dass der Unternehmer seinen Kunden einen Beleg zur Mitnahme anbieten muss. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Beleg mitzunehmen.
U.a. sind folgende Regelungen geplant:
Kassenpflicht ab einem Umsatz von 100.000 Euro zum 1.1.2028 mit Ausnahmeverordnung und Ausnahme von Barumsätzen bis zu 12.000 Euro
Abschaffung der Belegausgabepflicht und Einführung einer verpflichtenden elektronischen Belegbereitstellung zum 1.1.2028
Schaffung eines Steuerstraftatbestandes beim Einsatz und Inverkehrbringen von Manipulationsprogrammen für elektronische Aufzeichnungssysteme
Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes für die fehlende Belegbereitstellung
Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes wegen unzulässigen Nichtverwendens eines elektronischen Aufzeichnungssystems mit TSE, bei Vorliegen einer Kassenpflicht
Stärkung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden bei der Fälschung technischer Aufzeichnungen, soweit Daten von elektronischen Aufzeichnungssystemen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 KassenSichV betroffen sind
Schaffung einer Zuständigkeitsregelung für Kassen-Nachschauen bei fahrenden Händlern
Einführung einer Mitteilungspflicht bei Wechsel der TSE
Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten von Angaben im Besteuerungsverfahren für Steuerstrafverfahren
Ausweitung des Anwendungsbereiches des § 146a AO durch die verpflichtende Ausstattung von Mietwagen mit Wegstreckenzählern, die über eine digitale Schnittstelle verfügen
Abschaffung des Papier-Formerfordernisses bei Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen
Hinweis: Das Gesetz bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, Änderungen können sich noch ergeben. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
Quelle: Regierungsentwurf zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen sowie BMF online, Meldung vom 23.9.2026; NWB