Auszahlungsfrist für steuerfreien Corona-Bonus soll erneut verlängert
werden26. May 2021
Der Gesetzgeber plant, die
Auszahlungsfrist für den sog. Corona-Bonus erneut zu verlängern. Nach
derzeitiger Rechtslage ist die steuerfreie Auszahlung des Bonus an Arbeitnehmer
i.H. v. max. 1.500 € bis zum
30.6.2021
möglich. Geplant ist nun, diese Frist erneut zu verlängern (zuvor wurde die
Frist bereits einmal verlängert) und zwar bis zum
31.3.2022.
Hinweise: Erhöht wird der
Bonus durch die Firstverlängerung nicht. Allerdings kann die Sonderzahlung in
mehreren Teilbeträgen an Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Das entsprechende Gesetz muss noch
vom Bundesrat verabschiedet werden. Änderungen sind nach derzeitigem Stand
nicht zu erwarten.
Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz in der vom
Bundestag in 2./3. Lesung beschlossenen Fassung, BT-Drucks. 19/28925;
NWB