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Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten in der
privaten Wohnung
12. April 2022

Die Zahlung einer
Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der
privaten Wohnung führt nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften.
Hierauf haben sich nach Angabe des Thüringer Finanzministeriums die
Einkommensteuerreferatsleiter von Bund und Ländern geeinigt. Voraussetzung ist,
dass die Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen
Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht
übersteigt.

Hierzu führt das
Thüringer Finanzministerium u.a. weiter aus:

  • „Wer privaten Wohnraum zur
    Verfügung stellt, muss dafür auch verbrauchsabhängige Kosten, wie Strom,
    Wasser, Abwasser und Energiekosten zahlen. Eine Aufwandspauschale federt diese
    Kosten ab. Es kommt jetzt darauf an, den Geflüchteten schnell und unkompliziert
    zu helfen. Helfenden dürfen nicht noch zusätzliche Hürden in den Weg gestellt
    werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

  • Der Beschluss gilt zunächst nur
    für das Jahr 2022.

  • In Thüringen bietet u.a. der
    Landkreis Saalfeld-Rudolstadt seinen Bürgern bereits eine Entschädigung für die
    Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge in privaten Wohnungen an. „Ich gehe
    davon aus, dass eine landesweite Regelung dazu in den nächsten Wochen
    abgestimmt werden wird“, so Taubert.

Thüringer Finanzministerium,
Pressemitteilung
v. 7.4.2022
; NWB



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