Abschlagszahlungen für Corona-Novemberhilfen23. November 2020
Das Verfahren der
Abschlagszahlungen i. H. von 5.000 € und 10.000 € für die
Corona-Novemberhilfe steht. Eine Antragstellung soll ab dem
25.11.2020 über
das Portal der Überbrückungshilfe möglich sein.
Hintergrund: Die
Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. € bietet eine
zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und
Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen
sind. Antragsberechtigt sind alle
Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und
Einrichtungen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der
Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder vom 28.10.2020 den Geschäftsbetrieb einstellen
mussten (direkt betroffene Unternehmen). Darüber hinaus sind indirekt
betroffene Unternehmen antragsberechtigt
(weitere
Informationen lesen Sie hier).
Das Verfahren der
Abschlagszahlungen umfasst folgende Punkte:
-
Soloselbstständige
erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 €;
andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000
€. -
Die
Antragstellung startet in der letzten
November-Woche 2020 (voraussichtlich
25.11.2020). Die
Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. -
Grundsätzlich erfolgt die
elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten
(Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder
steuerberatende Rechtsanwälte). Ausgenommen
sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 €
Förderung beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen – ohne einen
prüfenden Dritten. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im
Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat.
Dieses kann über das
ELSTER-Portal beantragt
werden. -
Erste
Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen
ab Ende November 2020. -
Das Verfahren der regulären
Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit
es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden
kann.
BMF und BMWi online;
NWB